229 Spots, Anzeigen oder Plakate begutachtete der Deutsche Werberat im Jahr 2006. Eine Rüge erhielt der Mobilfunkanbieter Klarmobil, der neue Kunden mit dem Slogan warb: “Lust auf ’ne billige Nummer?” präsentiert von einer Frau mit nacktem Oberkörper. Die Eigenwerbung des Fernsehsenders ZDF hingegen wurde von jeglicher Kritik freigesprochen. Sehbehinderte fühlten sich durch den einfältigen Reklamevers “Mit dem Zweiten sieht man besser” diskriminiert. Gewiss, der Slogan nervt schon seit geraumer Zeit, aber undurchsichtig (höh!) bleibt, was die Blinden an dem Deppenmotto stört? Eigentlich müssten sie doch froh sein, vom ZDF nicht ‘behelligt’ zu werden.
Schaut man auf die ‘ansprechende’ Webseite des Deutschen Werberates (Delegierte stammen aus der “Crème de la Crème” der Werbungsdurchführenden Medien, Kommunikationsagenturen und Werbeberufe) weiß man gleich, dass den Werbetreibenden ihre Werbe-Selbstdisziplin sehr am Herzen liegt. Geurteilt wurde nach den “Grundsätzen des Deutschen Werberates zur Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen.”
Darin heißt es: “Vor allem dürfen keine Aussagen oder Darstellungen verwendet werden, die Personen wegen ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer politischen Anschauung, ihres Alters oder ihres Aussehens diskriminieren.”
Von Diskriminierung von Menschen mit Behinderung kein Wort.

Vielleicht kann Christoph Metzelder helfen. Der, für seine Gläubigkeit und seine Hilfsbereitschaft bekannte Spieler, hat sich schon öfter für Behinderte stark gemacht. Mit seiner schlagenden Erfahrung kann er beim ZDF für eine “weiche” Linie werben. Aber für mich heißt es jetzt: “Zuerst schließen wir die Augen, und dann sehen wir weiter.”

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März 24, 2007 um 5:02 pm
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